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Mutter mit deutschem Kind (Drittstaatler) zurück mit One Way Ticket
#7
* Wenn die Dame mit einem Einwegticket nach Thailand geflogen ist wird sie wohl zumindest länger als 3 Monate dort bleiben wollen. (Ein Hin und Rückticket hat fast den selben Preis wie ein Einwegticket).

* Die Dame wird früher oder später sicherlich irgend welche Geldüberweisungen von dir wünschen. Bei der Angabe des Zahlungsgrundes solltest du dir bewusst sein das eine Gradwanderung zwischen einem daraus drehbaren schriftlichen Anerkennnis durch Angabe des Zahlungsgrundes sein kann. Und dem das wenn du da nichts sinnvolles an gibtst eventuell später noch mal für den selben dann eventuell titulierten Zahlungsgrund gefordert wird. Wie auch immer. Für den Fall das du da was überweist solltest du die Überweisungsbelege gut aufheben.

Nicht titulierte Kindesunterhaltsschulden verjähren in D nach drei Jahren (nach dem das Kind 18 ist ?) und titulierte nach 30 Jahren.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Mutter mit deutschem Kind (Drittstaatler) zurück mit One Way Ticket - von Bruno - 19-06-2016, 18:44

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