19-06-2016, 22:34
Das steht schon oft im Forum und wird immer wieder falsch erzählt... nur Beträge, die im Titel stehen, verjähren nach 30 Jahren, weil der Titel selbst 30 Jahre lang gültig ist.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Rückstände in Höhe von 1000 EUR und zahlt künftig 500 EUR Unterhalt im Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld nach frühestens 30 Jahren, weil der (unbefristete) Titel auch so lange gilt. Zahlt Popanz aber die laufenden 500 EUR mal nicht, verjähren diese 500 EUR nach frühestens drei Jahren.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Unterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld auch nach frühestens 3 Jahren, denn sie steht nicht im Titel.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Rückstände in Höhe von 1000 EUR und zahlt künftig 500 EUR Unterhalt im Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld nach frühestens 30 Jahren, weil der (unbefristete) Titel auch so lange gilt. Zahlt Popanz aber die laufenden 500 EUR mal nicht, verjähren diese 500 EUR nach frühestens drei Jahren.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Unterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld auch nach frühestens 3 Jahren, denn sie steht nicht im Titel.