(19-06-2016, 22:34)p__ schrieb: Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Rückstände in Höhe von 1000 EUR und zahlt künftig 500 EUR Unterhalt im Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld nach frühestens 30 Jahren, weil der (unbefristete) Titel auch so lange gilt. Zahlt Popanz aber die laufenden 500 EUR mal nicht, verjähren diese 500 EUR nach frühestens drei Jahren.
Wenn im Titel steht: "Herr Popanz schuldet Unterhalt in Höhe von 500 EUR pro Monat", dann verjährt die 1000 - EUR - Schuld auch nach frühestens 3 Jahren, denn sie steht nicht im Titel.
Danke, p, für die Klarstellung.
So in etwa hatte ich das auch in Erinnerung.
Außerdem müßte der Titel meiner Meinung nach auch noch in Händen der Empfängerin sein. Ist er an den Zahler herausgegeben worden, hat sich die Sache meines Wissens nach sowieso erledigt.
Oder irre ich mich damit?
Simon II