21-06-2016, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-06-2016, 20:03 von Liebeskasper.)
(21-06-2016, 07:07)netlover schrieb: @thailover:
1. wie gut ist denn ihr deutsch?
2. schicke ihr eine umgangsvereinbarung auf deutsch zur unterschrift
a) umgang mit kind - wieviele tage die woche
b) freistellung von KUH
c) freistellung von unterhalt für KM
d) ticket ist rückzahlbarer kredit
e) sie wohnt nicht bei DIR!!! vorsicht - das wird jetzt zur hölle für dich - wenn
kind hat warscheinlich bissi durchfall vom thaifras...bissi fieber...das wird schon.
lass sie nicht mehr bei dir wohnen! ticket gibts nur, wenn sie alles unterschreibt.
frag ob sie ein fax in ihrer nähe hat! keine unterschrift, kein ticket!
frage an dich: wie konnte sie einen aufenthaltstitel bekommen? eine schwanger-
schaft berechtigt alleine nicht dazu! selbts wenn das kind von dir ist! ein visum
muß im eigenen land beantragt werden! da lief doch irgendwas schräg?
achja...punkt
f) zukünftige bedrohungen mit waffen werden zur anzeige gebracht, die unterzeichnerin
bestätigt, daß sie keine gewalt ggü dem MV anwendet.
sag ihr einfach, daß du sie nicht mehr bei dir haben willst!
bb
netlover
Wenn Kind Deutsch, das heisst der Vater des Kindes Deutsch, kriegt die Mutter automatisch den Aufenthaltstitel und wesentlich einfacher und schneller als wenn Sie verheiratet ist.
Das Visum gabs 3 Tage nach Antragstellung,....wieviel Monate und Wochen braucht eine verheiratete Ehefrau aus einem Drittland
bis das Einreisevisum erteilt wurde.
und kein Deutschkurs notwendig
(21-06-2016, 07:07)netlover schrieb: @thailover:
1. wie gut ist denn ihr deutsch?
2. schicke ihr eine umgangsvereinbarung auf deutsch zur unterschrift
a) umgang mit kind - wieviele tage die woche
b) freistellung von KUH
c) freistellung von unterhalt für KM
d) ticket ist rückzahlbarer kredit
e) sie wohnt nicht bei DIR!!! vorsicht - das wird jetzt zur hölle für dich - wenn
kind hat warscheinlich bissi durchfall vom thaifras...bissi fieber...das wird schon.
lass sie nicht mehr bei dir wohnen! ticket gibts nur, wenn sie alles unterschreibt.
frag ob sie ein fax in ihrer nähe hat! keine unterschrift, kein ticket!
frage an dich: wie konnte sie einen aufenthaltstitel bekommen? eine schwanger-
schaft berechtigt alleine nicht dazu! selbts wenn das kind von dir ist! ein visum
muß im eigenen land beantragt werden! da lief doch irgendwas schräg?
achja...punkt
f) zukünftige bedrohungen mit waffen werden zur anzeige gebracht, die unterzeichnerin
bestätigt, daß sie keine gewalt ggü dem MV anwendet.
sag ihr einfach, daß du sie nicht mehr bei dir haben willst!
bb
netlover
Was ist denn wenn Sie zum Jobcenter geht ?
b) freistellung von KUH
c) freistellung von unterhalt für KM
Dann gibts Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt das ist doch rechtlich nicht haltbar oder ?
Die kommen dann automatisch zu mir