26-06-2016, 06:28
Wenn sie mindestens ein Deutsches Kind im schulpflichtigen Alter hat, hat sie ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Der Nachzug ihres Thailändischen Kindes sollte im Rahmen der Familienzusammenführung möglich sein. Dass die Ausländerbehörde ohne Rechtsbegehren alles im ersten Schritt ablehnt, ist klar - sowas übergibt man einem Anwalt.
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