26-06-2016, 22:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-06-2016, 22:22 von Liebeskasper.)
(26-06-2016, 10:18)Bruno schrieb:(26-06-2016, 01:20)Thailover schrieb: Da sagt die Ausländerbehörde NEIN !!Das was Frauen im Einklang mit Ausländerbehörde gerne vom zukünftigen Zahlknecht haben möchten ist:
* Keinerlei Einkommen, Sie ist in Elternzeit, nicht verheiratet.
* Lebensunterhalt für Sie und das nachziehende Thailändische Kind nicht gesichert.
* 2. Über bezahlbaren Wohnraum will ich garnicht erst reden.
https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/
https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/
Wenn man so etwas unterschreibt wird man zum Zahlknecht, auch ohne Heirat.
Aufenthaltstitel in Deutschland hat Sie aufgrund des Deutschen Kindes, aber keinerlei Einkommen
Ob wir nun zu Dritt wohnen (Mutter + Kind 2 Jahre + Mich), oder ich alleine, die Fixkostem sind die gleichen.
Ich kann keine Verpflichtungserklärung unterschreiben, ich wohne und arbeite im EU Ausland,
da ist fraglich ob die ABH überhaupt etwas akzeotiert.
Die Wohnung zahlt die Firma aus dem EU Ausland, läuft als Betriebswohnung um teure Hotelkosten zu sparen.
- damit hat Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland, nur Sie und das deutsche Kind sind in Deutschland gemeldet.
- wenn Arbeit und Projekte in Deutschland sind wir hier, ansonsten zusammen im EU Ausland
- aufs Jahr gesehen ist dies billiger als Hotelkosten, wenn man Kunden und Projekte in Deutschland hat
Nun zurück zum Thema, der Thai Sohn kann mit der Konstellation nicht nachziehen kann und der Ärger
nimmt für mich kein Ende weil die Mutter das Kind vermisst, wenn Sie hier ist.
Heute hat Sie mich angerufen wann ich endlich zu ihr komme,....missing you to much
Sie ist bei ihrer Familie in Thailand im Dorf,
der deutsche Sohn ist glücklich weil er mit den vielen Nachbarskindern spielen kann. Opa kümmert sich ums Kind, ihre Schwester ist da,
die auch ein kleines Kind hat...und so viele Nachbarskinder wo mein kleiner spielen kann
In Deutschland hat Sie keine Hilfe, unglücklich weil ganz allein mit dem Kind 24h und das bisher mehr als 2 Jahre.
Kindergarten Fehlanzeige Warteliste, "Sie können es versuchen wenn ihr Sohn 4 Jahre ist, wir haben keine Plätze"