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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
(08-07-2016, 09:25)JahJahChildren schrieb: Herr Staatsanwalt! Kann die Dame denn zB anhand ihrer Steuererklärung glaubhaft machen, dass sie überhaupt Einnahmen am besagten Tag hatte?
Mein Name ist ansonsten Hase und ich weiss von nichts.

Das wird dir nichts helfen. Mit dieser Strafrechtsreform des §177 StGB hat sich nämich so ganz nebenbei die Beweislast umgekehrt. Künftig wird der Mann beweisen müssen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Austriake - 08-07-2016, 11:07

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