20-07-2016, 19:16
Hälfte der Ferien ist üblicher Umfang; solange nichts vorgefallen ist, wird dir jedes vernünftige Familiengericht einen entsprechenden Umgang zusprechen. Das ist so ein eindeutiges Thema, da wird es vermutlich nicht einmal umfangreiche Rechtsprechung der Obergerichte geben.
Egal; hier wurde früher der "Dreisprung" empfohlen - halte ich auch für sinnvoll:
1. schriftliche Aufforderung an Kindsmutter
2. Bitte des Jugendamtes um Vermittlung
3. Antrag ans Familiengericht
Es ist aber jetzt vermutlich 5 vor 12, sprich der eigentlich erwartete Umgang steht kurz bevor und jetzt mauert die Alte?
In dem Fall gleich direkt Antrag and Gericht. Dafür brauchst du keinen Anwalt- wenn Du dir das zutraust.
Egal; hier wurde früher der "Dreisprung" empfohlen - halte ich auch für sinnvoll:
1. schriftliche Aufforderung an Kindsmutter
2. Bitte des Jugendamtes um Vermittlung
3. Antrag ans Familiengericht
Es ist aber jetzt vermutlich 5 vor 12, sprich der eigentlich erwartete Umgang steht kurz bevor und jetzt mauert die Alte?
In dem Fall gleich direkt Antrag and Gericht. Dafür brauchst du keinen Anwalt- wenn Du dir das zutraust.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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