21-07-2016, 11:22
In den Standardumgangsregelungen wird jährlich gewechselt. In geraden Jahren Ostern bei Papi, Herbstferien bei Mami. In ungeraden Jahren umgekehrt. Bleibe im Gespräch, schiebe das als weiteren Vorschlag nach.
Sollte dann eine Klage unumgänglich sein, achte ja höllisch darauf, dass du eine grundsätzliche Regelung beantragst und über die auch entschieden wird. Tödlich sind Gütevorschläge a la "2016 erst mal zu Mutti, Ostern 2017 zu Vati". Dann hast du Herbst 2017 wieder Ärger und es wird jedesmal mehr Probleme und neue Gerichtsverfahren geben. Nur ein Verfahren führen, das aber richtig.
Sollte dann eine Klage unumgänglich sein, achte ja höllisch darauf, dass du eine grundsätzliche Regelung beantragst und über die auch entschieden wird. Tödlich sind Gütevorschläge a la "2016 erst mal zu Mutti, Ostern 2017 zu Vati". Dann hast du Herbst 2017 wieder Ärger und es wird jedesmal mehr Probleme und neue Gerichtsverfahren geben. Nur ein Verfahren führen, das aber richtig.