21-07-2016, 17:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-07-2016, 18:07 von Tigerfisch.)
Kay schriftlich bekommt die Mutti von mir nur noch das Notwendigste. Ich werde Ihr niemals etwas schriftlich mitteilen was unserer Tochter die Zeit mit mir streitig macht. Nur übers Telefon sage ich Ihr sowas, dann kann'se in Ruhe darüber nachdenken. Das macht Sie auch gerade. Sie muß eventuell ins Krankenhaus und nun braucht Sie den Vater wieder einmal, natürlich als absolut kostenlose Nanny. Ich habe mal abgesagt. Nu muß Ihre Ma anreisen, was streßt. Sie wird es auf diesem Weg lernen müssen. Zum Glück ist sie zu unserer Tochter absolut lieb und läßt es nie an Ihr aus, ansonsten würde ich den Weg nicht gehen.
Raid sie bekommt natürlich VKH aber immer nur in der ersten Instanz :-). Und da bin ich bis jetzt immer auch ohne Anwalt erfolgreich, weil ich für die Maus denke, rausgegangen.
Und noch was auch interessant für Einige hier: Sie hatte nen Anwalt hinzugezogen zur Verhandlung, der war aber in VKH nicht vorgesehen bzw. genehmigt und die Richterin sah den als unnötig an. Konsequenz: Sie hat den damals selbst bezahlen müssen.
(21-07-2016, 17:32)raid schrieb: Wie immer perfekt beschrieben. Ich möchte noch folgendes ergänzen: Gerichtsverfahren bringen mE nur dann was, wenn sich der andere bzw. (früher hätte man gesagt) der Beklagte nicht auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) ausruhen kann sondern einen gewissen Schaden erleidet - jedenfalls für die Zukunft einen solchen unbedingt vermeiden möchte. In meinem Fall hat die Mutter in den sage und schreibe 20 Gerichtsverfahren genau 20x VKH bewilligt bekommen. Da werden Gerichte schnell zu sinnlosen und nutzlosen Spaßveranstaltungen. Nicht zuletzt muss man sich auch die Vita der Frau anschauen: 1. hat sie einen Beruf erlernt und lebt sie auch davon, 2. ist sie ein rechtschaffener Mensch, 3. möchte sie vom Typ her eher Stress und Ärger vermeiden oder ist sie wie meine Ex ein Revoluzzer, 4. hat sie bereits Kinder von anderen Männern, 5. liebt sie das gemeinsame Kind wirklich aufrichtig von Herzen ohne zu klammern, 6. ist sie ein gutmütiger und lieber Typ oder eher narzisstisch und egoistisch, 7. usw. Ich erinnere mich z.B., dass meine Ex auf vielen Fotos aus ihrer Jugend mit nem gestreckten Stinkefinger und nem provokanten Blick zu sehen war. Kurz gesagt: Auf viele Menschen haben Gerichtsverfahren grdsl. eine abschreckende Wirkung und sie werden alles tun, um diese zu vermeiden. Wiederum andere (auf gut deutsch) scheißen sich davor gar nichts. Deshalb bin ich der Meinung - wenn vor Gericht, dann richtig gut vorbereitet mit Anwalt und versuchen eine dauerhafte und feste Umgangsregelung zu erreichen. Mit einer geistig normal veranlagten Ex, die Recht und Ordnung akzeptiert, wird es dann von kleinen Unstimmigkeiten abgesehen gut laufen. Mit jeder anderen wird es nur noch schlimmer. Und leider ist es tatsächlich so: Wenn die Mutter nicht will und obendrein bereit ist ans Kind zu gehen - das Kind also zu manipulieren -, dann ist in Deutschland für den Vater alles verloren. Da hilft einem dann keiner mehr. Jeder wird sich immer eher dafür aussprechen das Kind bei der Mutter zu belassen, egal wie sich die Mutter aufführt. Auf psychologischer Ebene steht einerseits die Bindungsforschung, die besagt, dass der Elternteil wichtiger ist für das Kind, zudem es die stärkere Beziehung hat, und auf juristischer Ebene wird gerne mit der Kontinuität argumentiert, sprich, alles beim alten Stand belassen. Kurz gesagt: Ein Umgangselternteil wir in Deutschland an den bestehenden Grundsätzen immer scheitern, außer die Mutter überreißt wirklich komplett und vernachlässigt das Kind z.B. oder nimmt Drogen oder ähnliches. Aber selbst dann kommt das Kind eher ins Heim als zum Vater. Eigentlich unvorstellbar, ist aber so.
Raid sie bekommt natürlich VKH aber immer nur in der ersten Instanz :-). Und da bin ich bis jetzt immer auch ohne Anwalt erfolgreich, weil ich für die Maus denke, rausgegangen.
(21-07-2016, 17:54)Tigerfisch schrieb: Kay schriftlich bekommt die Mutti von mir nur noch das Notwendigste. Ich werde Ihr niemals etwas schriftlich mitteilen was unserer Tochter die Zeit mit mir streitig macht. Nur übers Telefon sage ich Ihr sowas, dann kann'se in Ruhe darüber nachdenken. Das macht Sie auch gerade. Sie muß eventuell ins Krankenhaus und nun braucht Sie den Vater wieder einmal, natürlich als absolut kostenlose Nanny. Ich habe mal abgesagt. Nu muß Ihre Ma anreisen, was streßt. Sie wird es auf diesem Weg lernen müssen. Zum Glück ist sie zu unserer Tochter absolut lieb und läßt es nie an Ihr aus, ansonsten würde ich den Weg nicht gehen.
(21-07-2016, 17:32)raid schrieb: Wie immer perfekt beschrieben. Ich möchte noch folgendes ergänzen: Gerichtsverfahren bringen mE nur dann was, wenn sich der andere bzw. (früher hätte man gesagt) der Beklagte nicht auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) ausruhen kann sondern einen gewissen Schaden erleidet - jedenfalls für die Zukunft einen solchen unbedingt vermeiden möchte. In meinem Fall hat die Mutter in den sage und schreibe 20 Gerichtsverfahren genau 20x VKH bewilligt bekommen. Da werden Gerichte schnell zu sinnlosen und nutzlosen Spaßveranstaltungen. Nicht zuletzt muss man sich auch die Vita der Frau anschauen: 1. hat sie einen Beruf erlernt und lebt sie auch davon, 2. ist sie ein rechtschaffener Mensch, 3. möchte sie vom Typ her eher Stress und Ärger vermeiden oder ist sie wie meine Ex ein Revoluzzer, 4. hat sie bereits Kinder von anderen Männern, 5. liebt sie das gemeinsame Kind wirklich aufrichtig von Herzen ohne zu klammern, 6. ist sie ein gutmütiger und lieber Typ oder eher narzisstisch und egoistisch, 7. usw. Ich erinnere mich z.B., dass meine Ex auf vielen Fotos aus ihrer Jugend mit nem gestreckten Stinkefinger und nem provokanten Blick zu sehen war. Kurz gesagt: Auf viele Menschen haben Gerichtsverfahren grdsl. eine abschreckende Wirkung und sie werden alles tun, um diese zu vermeiden. Wiederum andere (auf gut deutsch) scheißen sich davor gar nichts. Deshalb bin ich der Meinung - wenn vor Gericht, dann richtig gut vorbereitet mit Anwalt und versuchen eine dauerhafte und feste Umgangsregelung zu erreichen. Mit einer geistig normal veranlagten Ex, die Recht und Ordnung akzeptiert, wird es dann von kleinen Unstimmigkeiten abgesehen gut laufen. Mit jeder anderen wird es nur noch schlimmer. Und leider ist es tatsächlich so: Wenn die Mutter nicht will und obendrein bereit ist ans Kind zu gehen - das Kind also zu manipulieren -, dann ist in Deutschland für den Vater alles verloren. Da hilft einem dann keiner mehr. Jeder wird sich immer eher dafür aussprechen das Kind bei der Mutter zu belassen, egal wie sich die Mutter aufführt. Auf psychologischer Ebene steht einerseits die Bindungsforschung, die besagt, dass der Elternteil wichtiger ist für das Kind, zudem es die stärkere Beziehung hat, und auf juristischer Ebene wird gerne mit der Kontinuität argumentiert, sprich, alles beim alten Stand belassen. Kurz gesagt: Ein Umgangselternteil wir in Deutschland an den bestehenden Grundsätzen immer scheitern, außer die Mutter überreißt wirklich komplett und vernachlässigt das Kind z.B. oder nimmt Drogen oder ähnliches. Aber selbst dann kommt das Kind eher ins Heim als zum Vater. Eigentlich unvorstellbar, ist aber so.
Raid sie bekommt natürlich VKH aber immer nur in der ersten Instanz :-). Und da bin ich bis jetzt immer auch ohne Anwalt erfolgreich, weil ich für die Maus denke, rausgegangen.
Und noch was auch interessant für Einige hier: Sie hatte nen Anwalt hinzugezogen zur Verhandlung, der war aber in VKH nicht vorgesehen bzw. genehmigt und die Richterin sah den als unnötig an. Konsequenz: Sie hat den damals selbst bezahlen müssen.