10-08-2016, 16:06
raid schrieb:
den Grundsicherungs- bzw. SGBII-Anspruch nach vorheriger Ermittlung des Bedarfs deiner Familie - also inkl. Frau, Kinder und deiner einer - ermitteln.
Wie ermittle ich den Bedarf bzw Grundsicherungsbedarf?
den Grundsicherungs- bzw. SGBII-Anspruch nach vorheriger Ermittlung des Bedarfs deiner Familie - also inkl. Frau, Kinder und deiner einer - ermitteln.
Wie ermittle ich den Bedarf bzw Grundsicherungsbedarf?