14-08-2016, 19:21
(14-08-2016, 14:39)Onyx schrieb: Hi,
ist es wirklich so einfach? Dann würde dies bedeuten, dass die Mutter den Umgang auch als Residenzmodell gestalten kann?
Na ja, sie hat jetzt das alleinige ABR und kann somit bestimmen, wann sich das Kind wo aufhält.
Natürlich kannst Du ein Umgangsverfahren anstrengen. Dabei dürfte jedoch kaum mehr herauskommen als die 9/5, die die Mutter ohnehin gewährt. Auch wenn Du das jetzt nicht so empfindest, das ist schon ziemlich viel Umgang.
(14-08-2016, 14:39)Onyx schrieb: Was kann die Mutter machen, wenn ich ihr Ansinnen ignoriere und das Kind, wie gewohnt, von der Schule abhole.
Mache ich mich strafbar? Danke.
Das ist nicht zu empfehlen. Je nachdem wie die Mutter drauf ist, kann sie das Kind dann mit der Polizei herausholen lassen.