14-08-2016, 19:54
Da fehlen viele wesentliche Informationen.
1. Was genau hast du eigentlich beantragt und mit welcher Begründung? Zum Beispiel eine Entscheidung nach dem oft ignorierten § 1628 BGB? Oder das ABR zu dir?
2. Wieso dauerte das Gerichtsverfahren sage und schreibe vier Jahre? Was lief da? Waren es mehrere Verfahren?
3. Bist du anwaltlich vertreten? (das ist kein indirekter Hinweis darauf, dass dies besser sein könnte)
4. Was sagt eigentlich das Kind? Wie läuft das Wechselmodell, wie gefällt es ihm, wie gestaltet es sich bei 11km Entfernung der Eltern?
Eine Revision ist nur sinnvoll, wenn der Beschluss des Familiengerichts wirklich angreifbar ist. Das ist er, wenn vorgebrachte Tatsachen und Begründungen ignoriert worden sind, wenn Rechtsfehler passiert sind. Ein Beschluss, der sauber begründet ist, aber dir nicht gefällt wird auch beim OLG nicht beanstandet werden. Deshalb ist die Kenntnis des oder der bisherigen Verfahren wichtig.
1. Was genau hast du eigentlich beantragt und mit welcher Begründung? Zum Beispiel eine Entscheidung nach dem oft ignorierten § 1628 BGB? Oder das ABR zu dir?
2. Wieso dauerte das Gerichtsverfahren sage und schreibe vier Jahre? Was lief da? Waren es mehrere Verfahren?
3. Bist du anwaltlich vertreten? (das ist kein indirekter Hinweis darauf, dass dies besser sein könnte)
4. Was sagt eigentlich das Kind? Wie läuft das Wechselmodell, wie gefällt es ihm, wie gestaltet es sich bei 11km Entfernung der Eltern?
Eine Revision ist nur sinnvoll, wenn der Beschluss des Familiengerichts wirklich angreifbar ist. Das ist er, wenn vorgebrachte Tatsachen und Begründungen ignoriert worden sind, wenn Rechtsfehler passiert sind. Ein Beschluss, der sauber begründet ist, aber dir nicht gefällt wird auch beim OLG nicht beanstandet werden. Deshalb ist die Kenntnis des oder der bisherigen Verfahren wichtig.