14-08-2016, 21:18
komisch...normalerweise muß bei einem wechsel des ABR zum andren elterteil,
der andre maßgeblich seine pflichten verletzt haben.
denn ohne gravierende verfehlungen wird kein FG diese siutation ändern...wegen
11 km...
wurde denn euer kind befragt? hat es verstanden, daß es jetzt eine andre
wohnsituation hat?
ich glaub, da ist einiges schiefgelaufen....
stell doch mal die begründung ein und ob der beschluß vorläufig rechtskräftig ist!
bb
netlover
der andre maßgeblich seine pflichten verletzt haben.
denn ohne gravierende verfehlungen wird kein FG diese siutation ändern...wegen
11 km...
wurde denn euer kind befragt? hat es verstanden, daß es jetzt eine andre
wohnsituation hat?
ich glaub, da ist einiges schiefgelaufen....
stell doch mal die begründung ein und ob der beschluß vorläufig rechtskräftig ist!
bb
netlover