(14-08-2016, 20:47)CheGuevara schrieb: Vorne weg:
Steht im Beschluss, dass er vorläufig vollstreckbar ist?
Wenn nein, dann verhindert dein Rechtsmittel die Wirksamkeit!
Umgang bleibt so, solange keine Gerichtliche Regelung erfolgt; mit ABR kann Mutter nur ummelden, Rest bleibt so.
So ein Unfug. Das Wirksamwerden geht nach 40 (1) FamG weil es eine Famiensache und keine Famienstreitsache ist. Das habe ich aber schon 'mal in einem Thread ausführlich erläutert.Pass halt mal auf.
Der Beschluss ist mit Verkündung wirksam.