Hallo CheGuevara,
im Beschluss steht nichts von vorläufiger Vollstreckbarkeit. Du schreibst: "Wenn nein, dann verhindert dein Rechtsmittel die Wirksamkeit!" Was ist mein Rechtsmittel? Danke. Die Frage ist, wie ich mich morgen verhalten soll.
Die nächste Frage ist, ob ich morgen einen Antrag auf einstweilige Anordnung des paritätischen Umgangs bzw. der Beibehaltung des paritätischen Wechselmodells stellen soll, zumindest bis es eine OLG-Entscheidung gibt.
im Beschluss steht nichts von vorläufiger Vollstreckbarkeit. Du schreibst: "Wenn nein, dann verhindert dein Rechtsmittel die Wirksamkeit!" Was ist mein Rechtsmittel? Danke. Die Frage ist, wie ich mich morgen verhalten soll.
Die nächste Frage ist, ob ich morgen einen Antrag auf einstweilige Anordnung des paritätischen Umgangs bzw. der Beibehaltung des paritätischen Wechselmodells stellen soll, zumindest bis es eine OLG-Entscheidung gibt.