14-08-2016, 22:19
(14-08-2016, 22:07)Onyx schrieb: Hallo CheGuevara,
im Beschluss steht nichts von vorläufiger Vollstreckbarkeit. Du schreibst: "Wenn nein, dann verhindert dein Rechtsmittel die Wirksamkeit!" Was ist mein Rechtsmittel? Danke. Die Frage ist, wie ich mich morgen verhalten soll.
Das Rechtsmittel ist die Beschwerde, die Du eingelegt hast. Die Beschwerde hemmt aber in Familiensachen die Wirksamkeit nicht. CheGuevara hat Dir eine Falschinformation gegeben.