14-08-2016, 22:41
(14-08-2016, 22:07)Onyx schrieb: Die nächste Frage ist, ob ich morgen einen Antrag auf einstweilige Anordnung des paritätischen Umgangs bzw. der Beibehaltung des paritätischen Wechselmodells stellen soll, zumindest bis es eine OLG-Entscheidung gibt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Eilbedürftigeit anerkannt wird. Du hast ja Umgang.