14-08-2016, 23:52
(14-08-2016, 22:42)Onyx schrieb: Danke. Wenn es so ist, dass die Mutter nun mit dem alleinigen ABR auch das Umgangsmodell bestimmen kann, dann könnte sie doch auch auf Residenzmodell umstellen, oder? Dies kann doch nicht sein?
Ja, natürlich kann sie das.
Du kannst Dich jetzt nur noch um einen möglichst umfangreichen Umgang bemühen, d.h. wenn Dir die Mutter zu wenig gewährt, den gewünschten Umgang einkagen.