(14-08-2016, 19:21)Theo schrieb: Na ja, sie hat jetzt das alleinige ABR und kann somit bestimmen, wann sich das Kind wo aufhält.
NEIN !
Eine ABR-Entscheidung ändert keineswegs eine bestehende Umgangsregelung. Schon gar nicht, solange sie nicht rechtskräftig ist.
[Umgangsrecht und Sorgerecht haben doch nichts miteinander zu tun!]
@Onyx
Das Beste ist, erstmal die bestehende Regelung weiter konsequent einzuhalten. Zumal die auf einer gerichtlichen Vereinbarung besteht! Bestehe darauf.
Wenn die Mutter das nicht will, dann muss sie eine eA zum Umgang beantragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #