15-08-2016, 08:17
(15-08-2016, 01:37)sorglos schrieb: NEIN !
Eine ABR-Entscheidung ändert keineswegs eine bestehende Umgangsregelung. Schon gar nicht, solange sie nicht rechtskräftig ist.
[Umgangsrecht und Sorgerecht haben doch nichts miteinander zu tun!]
Der nächste Unfug. Das Wechselmodell ist eine Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts, nicht des Umgangsrechts.
Mann, Ihr könnt doch hier nicht einfach daherfabulieren ohne die tatsächlichen Rechtslage zu berücksichtigen.