15-08-2016, 09:01
(14-08-2016, 12:23)Onyx schrieb: Die Mutter kündigte nun an, dass unser Sohn ab morgen nicht mehr wöchentlich wechseln soll, sondern im 9/5-Rhythmus.
Das ist eine Umgangsregelung, vor allem, solange es keine andere gibt.
ABR Übertragung ändert diese im Prinzip nicht, aber im Rahmen des ABR kann die Mutter in den Umgangszeiten einen anderen Aufenthalt vorschreiben. Sie kann dann gesondert dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dieser Eingriff unberechtigt war.
So zumindest hab ich es in einer längeren Abhandlung mal von einem Kammergericht in Berlin mitgeteilt bekommen.
In der Praxis natürlich reiner Unfug, weil kaum ein Gericht in D eine Mutter zur Rechenschaft zieht.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka