Das AG hat in Bezug auf meinen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes keine Dringlichkeit gesehen, da das Kindeswohl nicht in Gefahr wäre. Da ich so nix in der Hand hatte und keinen Stress verursachen wollte, bin ich es locker angegangen und habe ganz nebenbei erfahren, dass der Sohnemann nicht mehr im Ort ist. Die Mutter hatte ihn wohl direkt aus der Schule, direkt aus dem Klassenzimmer, abgeholt und mit der Oma auf einen Ausflug geschickt. Vorsorglich informierte sie in der Frühe Schule und Hort schriftlich, dass sie nun das ABR hat. Der Verfahrensbeistand wurde noch gestern von ihr telefonisch kontaktiert und durfte dem Kind (als neutrale Person) erklären, was es bedeutet, wenn die Mutter nun das alleinige ABR hat, sprich: seit dem Beschluss hat die Mutter das alleinige ABR, wer das ABR hat, der bestimmt, wo sich das Kind aufhält… Da hatte jemand seine Hausaufgaben gemacht. Gibt es einen Kurs für Trennungsmütter? Ist dies krank oder normal?
Aufkündigung des Umgangsmodells
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Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ? | Erdhöhnchen | 3 | 3.313 |
10-03-2018, 10:41 Letzter Beitrag: HeinrichH |
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