(15-08-2016, 17:28)Onyx schrieb: Das AG hat in Bezug auf meinen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes keine Dringlichkeit gesehen, da das Kindeswohl nicht in Gefahr wäre.
Wie vorausgesagt.
(15-08-2016, 17:28)Onyx schrieb: Die Mutter hatte ihn wohl direkt aus der Schule, direkt aus dem Klassenzimmer, abgeholt und mit der Oma auf einen Ausflug geschickt. Vorsorglich informierte sie in der Frühe Schule und Hort schriftlich, dass sie nun das ABR hat.
Sei froh, dass Du ihn nicht abgeholt hast. So entschlossen wie die KM vorgeht, hättest Du tatsächlich die Polizei im Haus gehabt.
(15-08-2016, 17:28)Onyx schrieb: Da hatte jemand seine Hausaufgaben gemacht. Gibt es einen Kurs für Trennungsmütter? Ist dies krank oder normal?
Es ist klar, dass man so eine Aktion nicht unvorbereitet startet.
Auch Du solltest Dir jetzt eine mittelfristige Strategie überlegen. Mein Tipp: Hol Dir eine anwaltliche Meinung dazu ein, ob eine Beschwerde gegen die Übertragung des ABR auf die Mutter hier sinnvoll wäre.
Wenn die Erfolgsaussichten gering sind, konzentriere Dich darauf, soviel wie möglich an Umgang herauszuholen.