15-08-2016, 21:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2016, 22:08 von Gualterius.)
Einszweidrei: die Belehrung, die ich meine, soll erreichen, den KV als naiv und unschuldig hinzustellen, wenn er 50/50 erstmal beibehält und es soll verhindern, dass man einen stillschweigenden Konsens hineininterpretieren kann, wo der KV nur keinen Streit vom Zaun brechen will. Und es soll die Täter ans Licht zerren. Denn die agieren gern kryptisch, um dem KV seine Möglichkeiten zu verschleiern.