16-08-2016, 10:33
Ist halt jetzt der Abschluss der Jahre vorher. Im Grunde ist deine Geschichte nur eine Rückschau, im jetzigen Schluss der Endphase ist es für alles zu spät.
Ob Widerspruch und ans OLG Chancen hätte, muss jemand beurteilen, der die Details der vergangenen Jahre kennt und das von dir geführte Verfahren. Ich zweifle aber daran. Es ist immer leichter, den Zustand der gemeinsamen Betreuung beizubehalten wie die nun de facto eingetretene alleinige Betreuung wieder über eine Revision in gemeinsame Betreuung umzuwandeln. Du kannst:
1. Das Beste aus dem Residenzmodell machen, wieder auf Los zurückgehen und eine Umgangsregelung mit den üblichen Mitteln anstreben.
2. Auf die Revision setzen, anstreben wieder ins Wechselmodell zu kommen.
3. Dir selbst eine Auszeit verordnen, in Urlaub fahren, gar nichts machen, abwarten was die Mutter möchte. Du hast ja gesehen, wie die Helfer und Rechtspflege mit Vätern verfahren, die es wagen gegen den Willen der Mutter etwas zu wollen, wie die Mutter verfährt, was du dabei gewinnst: Nichts ausser belastende Erkenntnisse, wie es im Familienrecht zugeht.
Ob Widerspruch und ans OLG Chancen hätte, muss jemand beurteilen, der die Details der vergangenen Jahre kennt und das von dir geführte Verfahren. Ich zweifle aber daran. Es ist immer leichter, den Zustand der gemeinsamen Betreuung beizubehalten wie die nun de facto eingetretene alleinige Betreuung wieder über eine Revision in gemeinsame Betreuung umzuwandeln. Du kannst:
1. Das Beste aus dem Residenzmodell machen, wieder auf Los zurückgehen und eine Umgangsregelung mit den üblichen Mitteln anstreben.
2. Auf die Revision setzen, anstreben wieder ins Wechselmodell zu kommen.
3. Dir selbst eine Auszeit verordnen, in Urlaub fahren, gar nichts machen, abwarten was die Mutter möchte. Du hast ja gesehen, wie die Helfer und Rechtspflege mit Vätern verfahren, die es wagen gegen den Willen der Mutter etwas zu wollen, wie die Mutter verfährt, was du dabei gewinnst: Nichts ausser belastende Erkenntnisse, wie es im Familienrecht zugeht.