16-08-2016, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-08-2016, 22:24 von Gualterius.)
Man darf den Willen der Mütter, als die Gute und Schützerin dazustehen, nicht außer Acht lassen. Wenn sie aber, für ihre Kinder nachvollziehbar - hier geht es nicht um ellenlange Gerichtsmaterialien in Gerichtsdeutsch, Protokolle, Gutachten, schmutzige Wäsche, die kein Kind wissen will etc., sondern um den kurzen Nachweis - als aktive, hintertriebene Furie sichtbar werden könnte, fährt man ihr in die Parade und das erhöht die Chancen, dass die Kinder ein gewichtiges Wörtchen mitreden werden. Anwälte weg, hin zur Belehrung durch den Richter... der ein oder andere Richter riskiert vielleicht auch ein Amtsbeschwerdeverfahren oder wie das heißt, wenn er falsch belehrt.
Im konkreten Fall geht es hier um ein voreiliges Einknicken vor der entschlossenen Mutter, um nicht mehr Umgangszeiten einzubüßen... Aber wieso würde das Onyx riskieren, wenn er sich schlicht erkundigt?
Auf alle Fälle nicht Theos Rat in #33 Folge leisten.
Genau das ist meines Erachtens falsch... sondern eher sollte gelten:
1. Kein Anwalt.
2."Umgang herausholen" steht nicht im Gegensatz dazu, ein bisschen naives unschuldiges, aber belehrungswilliges und vor allem protokollierendes Kontra zu geben.
Im konkreten Fall geht es hier um ein voreiliges Einknicken vor der entschlossenen Mutter, um nicht mehr Umgangszeiten einzubüßen... Aber wieso würde das Onyx riskieren, wenn er sich schlicht erkundigt?
Auf alle Fälle nicht Theos Rat in #33 Folge leisten.
Zitat:Hol Dir eine anwaltliche Meinung dazu ein, ob eine Beschwerde gegen die Übertragung des ABR auf die Mutter hier sinnvoll wäre... Wenn die Erfolgsaussichten gering sind, konzentriere Dich darauf, soviel wie möglich an Umgang herauszuholen.
Genau das ist meines Erachtens falsch... sondern eher sollte gelten:
1. Kein Anwalt.
2."Umgang herausholen" steht nicht im Gegensatz dazu, ein bisschen naives unschuldiges, aber belehrungswilliges und vor allem protokollierendes Kontra zu geben.