16-08-2016, 22:30
(16-08-2016, 21:53)langer2468 schrieb: Kann der letzte Absatz mir vielleicht behilflich sein?
Nein, das ist keine Klausel, die die Vollstreckbarkeit verhindert. Auch das fehlende Original hilft nicht. Sie kann sich eine Zweitschrift vom Gericht ausstellen lassen. Wichtig ist, dass der Unterhalt jetzt neu festgesetzt wird unter Berücksichtigung der hinzugekommenen zwei gleichrangigen Unterhaltsberechtigten.
Verlange eine Neuberechnung gemäss Punkt 3 aus dem alten Vergleich. Wir das abgelehnt, musst du klagen. Das wird teuer, weil Anwaltspflicht herrscht.
Zitat:Ich bin, also, Alleinverdiener, trotzdem aber habe ich nie eine neue Unterhaltsberechnung angestrebt (jetzt weiss ich, dass es von mir eine Feller gewesen).
Du läufst so oder so in Probleme. Hauptproblem ist, dass du zwei zweitere Unterhaltsberechtigte produziert hast. Damit indirekt auch noch eine Berechtigte Nr. 5. Bei so vielen Leuten asm Unterhaltstrog wird es immer schwierig, den zu füllen.