17-08-2016, 13:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2016, 13:28 von Gualterius.)
Außerdem ist jetzt noch nicht geklärt, was sorglos in #23 gesagt hat. Ihr habt da drübergeschwurbelt. Die Umgangszeiten sind unter Umständen Teil des Rechts des Kindes auf den Vater und nicht des ABR der Mutter.