17-08-2016, 13:48
Die Vereinbarung gilt schon, nur nutzt dir das nichts. Versuch mal, eine Vereinbarung zum Wechselmodell durchzusetzen, nachdem du eben das ABR verloren hast. Das läuft dann wie bei Schulden nach einer Insolvenz. Die bestehen auch nach Insolvenz weiter, werden aber zu unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können.
Die Eltern müssen sich auf eine Vereinbarung verständigen, die beide akzeptieren. Andernfalls kündigt sich die nächste Gerichtsrunde an.
Die Eltern müssen sich auf eine Vereinbarung verständigen, die beide akzeptieren. Andernfalls kündigt sich die nächste Gerichtsrunde an.