17-08-2016, 14:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2016, 14:22 von Gualterius.)
Ceterum censeo: das - die Undurchsetzbarkeit einer geltenden Vereinbarung - muss ans Licht und gehört hinterfragt. Eventuell geklagt! Sonst gilt stillschweigender Konsens. Naive Anfrage, naiven Antrag stellen. Ohne Anwalt. Wenn die KM dann fragt, häh, was hastn jetze? oder sich das JA einschaltet, dann weißt du, du liegst richtig, die wollen nicht ans Licht. Jetzt geht's nur um die Ausformulierung. Raid hat ein paar gute Sätze geschrieben.
Und: immer schön freundlich, das ärgert sie am meisten...auch wenn die Ratte es nur auf den nun fließenden Unterhalt abgesehen hat. (Die Aufforderung kommt sicher demnächst.)
Und: immer schön freundlich, das ärgert sie am meisten...auch wenn die Ratte es nur auf den nun fließenden Unterhalt abgesehen hat. (Die Aufforderung kommt sicher demnächst.)