19-08-2016, 19:13
(19-08-2016, 17:24)Onyx schrieb: Darf die Mutter mit dem Beschluss über das ABR und anderen Stellungnahmen des Verfahrensbeistandes "hausieren" gehen (Schule, Hort, etc.) und allen eine Kopie überlassen?
Darf... du kennst doch das Prinzip im Familienrecht: Wer den Erstschlag führt, gewinnt. Sicherlich könntest du versuchen, sie mittels einer erwirkten Unterlassungserklärung davon abzuhalten, aber der Schaden ist längst passiert.
Das grosse Kino, das die Mutter nun zelebriert kann auch ganz andere Folgen haben. Sie ist in ihren Siegesfeiern voll dabei, sich selbst zu schaden, weil sie es überreisst. Ich kenne eine ganze Menge Lehrer, die zu einem vorgelegten Gerichtsbeschluss mit persönlichen Informationen drin höflich nicken, aber diesen Elternteil innerlich für übergriffig und problematisch ansehen. Bei Vielen wird das sehr wohl als Ausweitung einer Kriegszone betrachtet und als ein Elternteil, der selber Probleme verursacht.