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gerichtlich protokollierte Vereinbarung
#2
Wenn die Vereinbarung gerichtlich gebilligt wurde (und das sollte eigentlich zutreffen, wenn sie gerichtlich protokolliert wurde), dann ist sie ein vollstreckbarer Titel, aus dem heraus gepfändet warden kann.
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RE: gerichtlich protokollierte Vereinbarung - von Theo - 22-08-2016, 11:58

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