Prinzipiell sollte es kein Problem sein, das Kind auf die Veranstaltungen zu bringen. Früher hatten wir es wechselseitig an den zwei Wohnorten so praktiziert, bis die Mutter ablehnte das System logistisch zu unterstützen und ständig die Freizeitbeschäftigung des Kleinen an meinem Wohnort madig machte. Das Ende vom Lied war, dass er in beiden Wohnorten an den Freizeitaktivitäten nur aller vierzehn Tagen teilnahm. Ich kann nur davor warnen, das System durch zusätzliche Hobbys zu überfrachten. In der Rückschau war ich damals zu gutmütig. Es ist aber klar, was die Mutter damit bezweckte. Mit aller Macht versucht sie an ihrem Wohnort einen Lebensmittelpunkt zu schaffen, um die Weichen für den zukünftigen Schulstandort zu stellen, der natürlich bei ihr sein soll.
Aufkündigung des Umgangsmodells
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Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ? | Erdhöhnchen | 3 | 3.514 |
10-03-2018, 10:41 Letzter Beitrag: HeinrichH |
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