25-08-2016, 16:02
Dazu müsste uns p__ etwas über das Belehrungsrecht bzw. die richterliche Belehrungspflicht erzählen. Wenn das ABR zum Sorgerecht gehört, würde ich's sein lassen. Zu langes Verfahren. Eher auf gewohnten Umgang zielen.
Aufkündigung des Umgangsmodells
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