26-08-2016, 00:00
@Onyx,
das klingt nach einem engagierten Plan! Gut so!
Ich habe leider keine Ahnung, ob das Gericht Dir die Akten zur Verfügung stellt - wohl eher nicht, da Du kein Organ der Rechtspflege bist.
Was aber vermutlich funktioniert, ist, dass Du die Akte in Gegenwart eines Rechtspflegers einsiehst und dann entsprechende Fotographien der Akten (blätter machst.
Nach Zugang des Beschlusses hast Du 1 Monat Zeit;vielleicht so
" Gegen den Beschluss vom ... wird Beschwerde eingelegt.
Die Beschwerdebegründung erfolgt invden näfchdten
Die Begtündung wird nachgereicht.
Es wird im Akteneinsicht gebeten. Das Gericht möge bitte mitteilen wann und wo,
wann Antragsgegner? Im Verfahren
Oartei 1
das klingt nach einem engagierten Plan! Gut so!
Ich habe leider keine Ahnung, ob das Gericht Dir die Akten zur Verfügung stellt - wohl eher nicht, da Du kein Organ der Rechtspflege bist.
Was aber vermutlich funktioniert, ist, dass Du die Akte in Gegenwart eines Rechtspflegers einsiehst und dann entsprechende Fotographien der Akten (blätter machst.
Nach Zugang des Beschlusses hast Du 1 Monat Zeit;vielleicht so
" Gegen den Beschluss vom ... wird Beschwerde eingelegt.
Die Beschwerdebegründung erfolgt invden näfchdten
Die Begtündung wird nachgereicht.
Es wird im Akteneinsicht gebeten. Das Gericht möge bitte mitteilen wann und wo,
wann Antragsgegner? Im Verfahren
Oartei 1
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)