27-08-2016, 15:32
(22-08-2016, 11:40)Momik schrieb: Wie ist das eigentlich mit gerichtlich protokollierten Vereinbarungen über Unterhalt, ist der darin vereinbarte Unterhalt pfändbar wenn nicht oder nur teilweise gezahlt wird? In der Vereinbarung selbst steht nichts darüber.
Was vollstreckbar ist, steht unter §794 ZPO. Bei dir gehts um Abs. 1 Punkt 1. Ferner muss ein Vollstreckungstitel konkret sein, Parteien und Leistungen klar benennen.