06-09-2016, 14:13
Der Unterhalt richtet sich nach dem, was praktiziert wird. Wenn wieder 7/7 praktiziert wird, läuft es mit dem Unterhalt gemäss Wechselmodell. Wenn nun 12/2 praktiziert wird, ist Tabellenutnerhalt fällig.
Welche Rechtsstreitigkeiten sonst noch laufen und warum der Umgang so praktiziert wird, spielt für den Unterhalt keine Rolle.
Welche Rechtsstreitigkeiten sonst noch laufen und warum der Umgang so praktiziert wird, spielt für den Unterhalt keine Rolle.