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"Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW
#6
(09-09-2016, 08:05)Einszweidrei schrieb: Gut aber...

Wie kann etwas verfassungswidrig sein, wenn gar keine Verfassung besteht?
Die BRD ist eine GmbH. Damit befindest Du dich aktuell auf Firmengelände.

Bitte verlasse das Firmengelände umgehend, da der Zutritt nur Mitarbeitern der BRD GmbH gestattet ist.

Bei Zuwiderhandlung werden wir Zwang nach dem gültigen römischen Statut XI, beschlossen am 31.02.1876 in der Konferenz der Tiere, anwenden. (bekannt zum Widerspruch der Facebook-AGB und damit international anerkannt).

Mit freundlichen Grüßen,
der Sicherheitsdienst der BRD GmbH
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: "Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW - von Antragsgegner - 10-09-2016, 08:12

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