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Kommunikationsverweigerung als zulässiges Instrument gegen gemeinsame Sorge
#2
Danke Che für die Recherche und übersichtliche Zusammenfassung.
Nach allem was ich weiß, ist die gemeinsame Sorge aber etwas, das man sich übers Klo hängen kann. Entscheidend ist der Umgang bzw. das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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RE: Kommunikationsverweigerung als zulässiges Instrument gegen gemeinsame Sorge - von Gualterius - 19-09-2016, 09:16

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