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Gewaltschutz Wohnungszuweisung keine Kinde oder Ehe
#6
Wenn du bereits jetzt weisst, dass du mit einer psychisch auffälligen Person zusammenleben wirst oder jemand, der seinen Lebensunterhalt nicht dauerhaft selbst sichern kann, ist eigentlich jeder Tip überflüssig. Nur der: Stell schon mal die Schaufel bereit, mit der du dein eigenes Grab schaufelst.

Bist du dir unsicher bezüglich deiner Genossin, gehe mal die Liste http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#vaterwerden durch. Die gilt auch, wenn man noch nicht vorhat, nochmal Vater zu werden.

Gewaltschutzgesetz wird erst zum echten Problem, wenn ein Kind da ist. Sich die Wohnung zu greifen läuft weitgehend übers Kind. Andernfalls wäre das eine Ausnahme. Unterhalt etc.: Auch das läuft über den Vektor "Kind". Ansonsten nur Bedarfsgemeinschaft und zu diesem Punkt siehe "Lebensunterhalt dauerhaft sichern". Bei einer mit ihrem Job unzufriedene Dame, die auch noch unterdurchschnittlich verdient ist das Risiko sicher höher wie jemand, der normales Einkommen hat und morgends auch mal lächelnd zur Arbeit fährt.
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RE: Gewaltschutz Wohnungszuweisung keine Kinde oder Ehe - von p__ - 20-09-2016, 18:09

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