29-09-2016, 10:10
Zum Beispiel das Berufsvorbereitungsjahr oder überhaupt ein berufsbefähigendes Jahr. Das Kind geht weiter zur Schule und ist als Minderjähriger weiterhin voll unterhaltsberechtigt, weil es nichts verdient. Als Volljähriger auch, aber nicht mehr im selben Rang wie ein Minderjähriger.
Lass dich überraschen :-)
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