18-10-2016, 14:13
(18-10-2016, 12:53)fragender schrieb: Und im nächsten Telefonat kommt mir die gleiche VB mit, dass ich halt den Umgang mit meinem jüngeren Kind einklagen soll....
Auskünfte darf ich nicht einklagen, denn das schädigt das nicht mehr vorhandene Vertrauen
Umgang einklagen ja....???
Sorry, aber wiederspricht sich das nicht generell?
Marketing.
Maßnahme zur Beschäftigungssicherung. Wenn der Vater die Auskunftsklage entschieden bekommen hat und keine Umgangsklage mehr anstrengt, dann hat die Dame nichts mehr zu tun.Möglicherweise.
Oder aber sie kennt mittlerweile die Kindsmutter, und die Kinder tun ihr leid (das ist allerdings das unwahrscheinlichste Szenario).....
Bibel, Jesus Sirach 8.1