25-10-2016, 16:05
(19-09-2016, 09:44)CheGuevara schrieb: Gemeinsame Sorge ist nichts fürs Klo, wie wir in diversen Threads zu Zeugnissen und Gesundheitssorge feststellen durften.
Dem kann ich so nicht ganz zustimmen.
Da ich wärend der Scheidung gesehen habe, dass eine Beeinflussung durch die KM erfolgte und ihr u.a durch Rückhalt vom JA Tür und Tor geöffnet wurde, war für mich klar, dass das gemeinsamme Sorgerecht ein Dreck wert ist.
Schnell erkannte ich, dass ich keinerlei Infomationen beim Arzt / Schule mehr bekommen werde, wenn ich weder die Schule noch den Arzt kenne. Selbst "wenn" ich es wissen würde, dann könnten diese immer noch sagen, "klären sie es mit der KM".
Wenn da jedoch keine Kommunikation mehr besteht (will ich auch nicht, sonst hätte ich ja keine Scheidung eingereicht) dann ist es MIT gemeinsamensorgerecht in der BRD dann ums Eck. Von daher war es für mich das einzigmöglichean Informationen zu kommen, in dem ich der guten Dame nahe gelegt habe, Sie solle das alleinige Sorgerecht beantragen. Und so wie die Richter(inen) unterwegs war ist das nur eine Frage und eine Antwort entfernt.
So mancher verdreht die Augen und schüttelt ungläubig den Kopf... aber, erst dadurch konnte ich vom deutschen Rechtsstaat gebrauch machen und die gute KM verklagen. Tweet ist momentan auch noch offen.