05-11-2016, 10:18
Arbeitslosigkeit wird erst einmal als vorübergehender Zustand gewertet und rechtfertigt keine Abänderung. Und nach ein paar Monaten, wenn es sich nicht mehr als vorübergehend wegwischen lässt, wird dir unterstellt, du würdest dich nicht intensiv genug auf alle nur erreichbaren Jobs bewerben, deine Arbeitslosigkeit wäre "selbstverschuldet" und dürfte nicht "zu Lasten der Kinder" gehen. Du würdest schliesslich einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" unterliegen und hättest nicht substantiiert dargelegt, der zu genügen.
Die Chancen auf Abänderung stehen wie vorher. Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos.
Die Chancen auf Abänderung stehen wie vorher. Du kannst ja mal einen Verfahrenskostenhilfeantrag dafür stellen, das ist mit einer juristischen Vorprüfung verbunden und ist kostenlos.