08-11-2016, 14:03
(08-11-2016, 12:35)fragender schrieb: dass das gemeinsame Sorgerecht in BRD nur ein begriff aber nichts handfestet ist
Wenn dir der Regelungsumfang des Sorgerechts zu schwach ist und nur symbolisch, dann darf auch die Namensänderung (eine sorgerechtliche Angelegenheit) keinen Stellenwert bei dir haben und du musst sie als das werten, was sie ist: Als nur symbolische Umetikettierung.
Lass doch der Ex ihre Etiketten, ihre Siegessymbole, ihren Trompeten. Das ist wie ein archaischer Ehrbegriff: Viel Schall, kein Inhalt bzw. nur einer, der die Leute in Regeln und Fallen hineintricksen soll, in denen man sie leichter ausnutzen kann. Pfeif auf den Ehrschwachsinn und Symbole. Halte dich nur an den Inhalt. Bemühe dich nur um das, was den Inhalt betrifft.
Der Verlust der Beziehung zum Kind ist viel bitterer, das ist Inhalt statt Symbol. Weitere Inhalte sind das Geld, das von dir kommt. Diese Ressource der Ex und dem Staat zu entziehen kann man immer machen, auch wenn das Kind längst den Bach runter ist.
Ich hatte nie das gemeinsame Sorgerecht. Aber es war lustig, zu welcher Aktivität es die Ex getrieben hat, als ich es mal beantragte. War natürlich zwecklos, aber wenn plötzlich 10 Seiten lange bemühte Stellungnahmen der Gegenseite eintrudeln, sieht man dass schon der Antrag Spass machen kann :-)