26-12-2016, 12:47
(26-12-2016, 10:59)Liebeskasper schrieb: Meine Fragestellung ging davon aus. falls es mal zu einer Scheidung kommt, ob wegen dem Stiefsohn irgendwelche Zahlansprüche geltend gemacht werden können.
solange Du ihn nicht adoptierst, jedenfalls keine direkten. Es könnte aber sein, dass im Fall einer Trennung indirekte Kosten auf Dich zurück fallen, weil der Unterhalt an Deine zukünftige Ex so bemessen wird, dass er ihre Kosten inklusive Sohn abdeckt.
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