26-12-2016, 14:45
(26-12-2016, 12:47)Petrus schrieb:(26-12-2016, 10:59)Liebeskasper schrieb: Meine Fragestellung ging davon aus. falls es mal zu einer Scheidung kommt, ob wegen dem Stiefsohn irgendwelche Zahlansprüche geltend gemacht werden können.
solange Du ihn nicht adoptierst, jedenfalls keine direkten. Es könnte aber sein, dass im Fall einer Trennung indirekte Kosten auf Dich zurück fallen, weil der Unterhalt an Deine zukünftige Ex so bemessen wird, dass er ihre Kosten inklusive Sohn abdeckt.
Meinst Du ihre Kosten inclusive dem Stiefkind der nicht adoptiert wird oder nur ihre Unterhaltskosten mit dem deutschen Kind, da eine Scheidung nicht in DE erfolgten würde wäre das wohl dann besser für mich.
Kann man es irgendwie Ehevertraglich Gerichtsfest ausschließen, das im Falle einer Trennung keine indirekten Kosten auf mich zurück fallen, wo ich für das Stiefkind Unterhalt mitzahlen muss, sondern nur das deutsche Kind.
Außerdem ist der Bub ja in 3 Jahren 18 und dann sollte ich mit indirektem Unterhalt für ihn nichts mehr zu tun haben oder ist das falsch ?