(25-12-2016, 13:14)Liebeskasper schrieb: Kann mir da jemand Auskunft geben ?Sofern noch nicht geschehen, folgende SELBST AB ZU KLÄRENDE ANSÄTZE zur Risikobegrenzung auf angrenzenden Gebieten:
- das bei einer Scheidung an zu wendende Recht kann (wird?) vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Ehe abhängig sein (und somit auch ob es Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Ausgleich von Rentenanwartschaften usw. gibt und ob eine Scheidung z.B. 1 € Gerichtskosten (China) kostet oder tausende Euro.
- in manchen Ländern kann man per Ehevertrag wählen welches Recht des Landes man für die Ehe/Scheidung wählen will
- Für den Fall das D Recht für eure Ehe gelten sollte, wäre sicherlich ein Ehevertrag sinnvoll der nach bisheriger Rechtssprechung bisher nicht gekippt wird (Modifizierte Zugewinngemeinschaft). Das du einen nicht unerheblichen Teil deiner zukünftigen Rentenanwartschaften nicht in der Zukunft an deine Dame verlierst (die ihren zukünftigen Heimweh erliegt oder einfach keinen Bock mehr zum arbeiten hat oder oder oder) kannst du vermeiden wenn du zukünftig selber selbstständig tätig bist. Als Selbstständiger besteht (bisher) keine Rentenversicherungspflicht. Nicht des so trotz kannst du aber natürlich freiwillige Rentenbeiträge leisten und diese vom Betrag her auf ein Level legen welches dem entspricht welches den Rentenanstrengungen deiner lieben Frau entspricht.
(26-12-2016, 07:13)Bitas schrieb: ...und tüsch oder du mach den Liebeskasper bis zum Ende, wo immer das ist.Das läßt sich wohl möglich kostengünstig in dem der laufende Geldautomat mit der Dame in ihr Heimatland um zieht. Und dort z.B. drei Jahre lang von dortigen lokalen üblichen Einkommen (Bsp. 250 €/Monat)) lebt. Dann kosten ihn drei Jahre 3000 € pro Jahr.
Nach solchen drei Jahren, wäre eine dortige Scheidung (und die Folgekosten) vermutlich deutlich günstiger als eine entsprechende in D....
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Aber ich muß auch noch mal anmerken. Wie was wo auf der Welt rechtlich gehandhabt wird kann zwar durchaus nach internationalen Privatrecht gehandhabt werden. Das kann aber auch je nach Land und dort geltenden Recht höchst unterschiedlich sein.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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