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Kind muss Prozesskostenhilfe zurückzahlen
#2
Lehren, die richtig etwas kosten, sind sehr gut angelegtes Geld. Um so grösser ist nämlich der Lernerfolg für das Kind. Damals glaubte es sicher, ein vermeintlich kostenloser Versuch auf Verfahrenskostenhilfe wäre ganz lustig, anschliessend noch die 150 EUR mitgenommen. Aber wie bei praktisch Allem im Leben kommt für alles, was man anstellt doch noch eine Rechnung, auch wenn es manchmal lange dauert.

Ausserdem hatte dein konsequenter Unterhaltsstop offenbar aktivierende Wirkung auf das Kind, wenn die Sache schliesslich in eine gutbezahlte Stelle mündete.
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RE: Kind muss Prozesskostenhilfe zurückzahlen - von p__ - 31-12-2016, 17:25

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